Kennen Sie die CAC Klausel?
Was man Augenscheinlich nicht kennt oder sieht, gibt es nicht. Oder?
Die CAC-Klausel auch Collective Action Clause genannt, heißt auf Deutsch " Kollektive Handlungsklausel".
Alle europäischen Staatsanleihen enthalten diese Klausel seit 2013.
Diese Papiere stecken in den meisten klassichen Lebens-und Rentenversicherungen.
Mit Hilfe dieser CAC-Klausel können Staaten die Rückzahlung von Schulden verweigern, auch wenn Sie als Sparer dem nicht zustimmen.
Somit kann es praktisch jeden treffen und jeder Besitzer von Staatsanleihen kann damit gegen seinen Willen Praktisch enteignet werden.
Geschaffen wurde die Collective Action Clause übrigens ausgerechnet in Griechenland im Jahr 2012. Denn ohne, wäre der damalige Schuldenschnitt des Landes ( Gläubigerenteignung) nicht möglich gewesen.
Im Jahr 2013 wurde diese Klausel dann im europäisches Gesetz verankert.
Auszug aus dem Gesetz:
Die Einführung der Europäischen Einlagensicherung (EDIS) wird von Teilen der Politik forciert. Dies bedeutet, dass deutsche Banken und somit deutsche Sparer für teilweise vollkommen marode Institute in Südeuropa haften müssen. Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen laufen berechtigterweise Sturm, denn sie wissen, was ihnen und uns dann blühen wird.
Jetzt soll es an das Geld der deutschen Sparer gehen. Die EZB plant, den größten Jackpot in der Eurozone anzubohren: den deutschen Sparer und die deutschen Geldinstitute, allen voran Volksbanken und Sparkassen.
Hinter der Abkürzung EDIS verbirgt sich ein Einlagensicherungssystem für die gesamte Eurozone, das die nationalen Einlagensicherungssysteme ablösen soll. Einlagensicherungssysteme werden mit den Beiträgen von Banken finanziert. Sie garantieren im Fall einer Insolvenz einer Bank die Einlagen der Kunden und sollen einen Banken-Run (Schaltersturm) verhindern. Die EZB plant also ein System einzurichten, das EU-weit bei einer Bankenkrise das Geld der Sparer schützt. Was geschieht jedoch, wenn die Mittel erschöpft sind?
Ferner ist zu beachten, dass bis 2024 nationale Bankenverbände in der Eurozone ihre Fonds zur Einlagensicherung füllen müssen. Doch von den verlangten Werten sind die meisten Länder weit entfernt - auch die größte Volkswirtschaft Deutschland. Dabei ist seit 2014 europaweit gesetzlich vorgeschrieben, dass Banken alle Spareinlagen ihrer Kunden bis 100.000 Euro zu 0,8 Prozent durch eigene Mittel absichern müssen.
Artikel 21 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652)
Auszug aus dem Gesetz. "
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Viele weitere Verordnungen und Gesetze bereichern unser tägliches Leben und hätten das Recht, von uns mehr Beachtung zu erfahren. Schließlich investieren die meisten Menschen, das Wertvollste was Sie zu bieten haben, Ihre Zeit und dadurch auch Ihr Geld.
Wer falsch oder garnicht informiert ist, verliert am Ende oft beides - Zeit und Geld.